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Verantwortung

Verhaltensgrundsätze (Compliance-Verpflichtung)

Die Verhaltensgrundsätze stellen als Betriebsvereinbarung eine verbindliche Richtlinie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAX + KLEE Bauunternehmung dar.

Die Verhaltensgrundsätze beruhen auf unseren Werten, wie sie in unserem Leitbild enthalten sind, und auf unseren Geschäftsgrundsätzen, die von Integrität und Loyalität geprägt sind. Eine große Verantwortung besteht gegenüber unseren Kunden. Dies beinhaltet insbesondere, dass wir uns stets an Recht und Gesetz halten, einen fairen Wettbewerb führen und verlässliche Partner sind. Wir sind überzeugt, dass sich nur auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Beschäftigung und der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens dauerhaft sichern lassen.

Die Verhaltensgrundsätze dienen der Umsetzung unserer Geschäftsgrundsätze:

  • Integrität und rechtmäßiges Verhalten bestimmen unser Handeln.
  • Unser Handeln ist davon geprägt, die Spitzenposition der SAX + KLEE Bauunternehmung als führender Baudienstleister in der Metropolregion Rhein-Neckar zu sichern und auszubauen.
  • Unsere Geschäftsbeziehungen sind frei von unlauteren Methoden.
  • Konflikte zwischen den Interessen der SAX + KLEE Bauunternehmung und privaten Interessen vermeiden wir.
  • Mit Geschäftsinformationen oder Betriebsgeheimnissen gehen wir vertraulich um.
  • Wir dulden keinen Missbrauch der eigenen Position zu persönlichem Vorteil, zugunsten Dritter oder zum Nachteil der SAX + KLEE Bauunternehmung.

 

Grundsätze im Umgang mit Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern

Die Geschäftsführung erwartet, dass alle Mitarbeiter*innen, Kunden und Geschäftspartner fair behandelt und ihre Rechte sowie ihre Privatsphäre respektiert werden. Eine unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität darf nicht erfolgen.

Das Unternehmen duldet keine sexuellen Belästigungen. Ebenso wenig tolerieren wir sogenanntes Mobbing. Anzeichen hierfür sind insbesondere Verleumdungen von Mitarbeiter*innen oder ihrer Familie, Verbreiten von Gerüchten, Drohungen, Erniedrigungen, Beschimpfungen, Schikanen, ehrverletzende oder unwürdige Behandlungen durch Vorgesetzte oder Kollegen sowie absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendigen Informationen. Betroffene haben das Recht, von den Ansprechpartnern, wie Vorgesetzten, Betriebsrat, dem Personalbereich oder der Ombudsfrau dazu angehört zu werden.

 

Vermeidung von Interessenkonflikten

Private und geschäftliche Interessen sind strikt zu trennen. Geschäftliche Verbindungen oder Kontakte dürfen weder zum eigenen oder fremden Vorteil genutzt werden noch zu einem Nachteil des Unternehmens führen. Bei der Möglichkeit oder der Gefahr von Interessenkonflikten haben Mitarbeiter*innen sich im Zweifel an ihre/n Vorgesetzte/n zu wenden. Sie haben sich bei ihm/ihr oder dem Personalbereich Rat und Hilfe einzuholen. Jede/r Mitarbeiter*in kann sich insoweit auch an den Betriebsrat oder die Ombudsfrau wenden.

 

Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption

Die SAX + KLEE Bauunternehmung wendet sich gegen alle Formen von Korruption und damit verbundene Straftaten. Korruption wird von unserem Unternehmen strikt abgelehnt und nicht toleriert. Die Geschäftsführung unternimmt alles, um Korruption und damit verbundene kriminelle Handlungen aufzudecken und ohne Ansehen der Person zu verfolgen.

Mitarbeiter*innen, die einen Verdacht auf Korruption oder andere kriminelle Handlungen oder schwerwiegende Unregelmäßigkeiten haben, sollen diesen Verdacht melden. Sofern sie selbst einem Bestechungsversuch ausgesetzt sind, sollen sie diesen ebenfalls unverzüglich melden.

Ansprechpartner sind neben den unmittelbaren Vorgesetzten die vom Unternehmen berufene Ombudsfrau für Korruptionsbekämpfung. Sie nimmt Hinweise auf mögliche Korruptionssachverhalte entgegen, die sie aufgrund ihrer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht streng vertraulich behandelt. Sie wird den Sachverhalt nur dann weitergeben, wenn der/die Hinweisgeber*in damit ausdrücklich einverstanden ist. Die Identität des/der Hinweisgebers*in wird dabei nicht preisgegeben, wenn diese/r es nicht wünscht.
Umweltschutz

Alle Mitarbeiter*innen haben die Verantwortung, Gesetze und Regelungen zum Thema Umweltschutz sowohl im wörtlichen als auch im übertragenen Sinne einzuhalten und die Umwelt an jedem Ort, an dem sie arbeiten, zu schützen. Dazu gehört insbesondere, dass alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden und die Führung des Geschäftsbetriebs in Übereinstimmung mit allen zu beachtenden Gesetzen zum Schutz der Umwelt erfolgt.

 

Kartellrecht

Es entspricht unserer Geschäftspolitik, einen fairen Wettbewerb zu fördern. Unsere Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Zuwiderhandlungen sind mit hohen Strafen und Geldbußen bedroht und können die Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung zur Folge haben.

Verboten sind Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern („horizontale“ Wettbewerbsabsprachen), die eine Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Hierzu zählen z. B. Vereinbarungen über Preise, Angebote, Kundenzuteilung, Verkaufsbedingungen, Produktions- oder Absatzquoten oder die Aufteilung von geographischen Märkten. Auch Absprachen und Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Kunden oder Patentinhabern und Lizenznehmern („vertikale“ Wettbewerbsbeschränkungen) sind verboten. In Zweifelsfällen ist frühzeitig Kontakt mit der Geschäftsführung aufzunehmen.

 

Ansprechpartner bei Fragen zu den Verhaltensgrundsätzen

Bei Fragen zu den Verhaltensgrundsätzen oder Unsicherheiten hinsichtlich des richtigen Verhaltens ist das Gespräch mit den direkten Vorgesetzten oder den nächst höheren Vorgesetzten zu suchen. Sollte dies nicht möglich oder nicht gewollt sein, stehen der Personalbereich sowie der Betriebsratsvorsitzende oder dessen Stellvertreter zur Verfügung. Darüber hinaus können sich alle Mitarbeiter*innen, ohne dass ihnen Kosten entstehen, auch an unsere Ombudsfrau wenden.

 

Meldung von Regelverstößen, Anlaufstelle Ombudsfrau

 

Illegale Praktiken sind mit unseren Grundwerten und Geschäftsgrundsätzen nicht vereinbar. Daher haben wir im Rahmen unseres Compliance Systems die Verhaltensgrundsätze auch zur Prävention von Wirtschaftskriminalität erarbeitet. Die Beachtung solcher Regelwerke soll das Unternehmen vorbeugend vor Fehlverhalten schützen, das in der Folge zu Schäden und Reputationsverlusten führen kann.

In diesem Zusammenhang ist von der Geschäftsführung eine externe Ombudsfrau, Rechtsanwältin Parsch, berufen, an die sich Mitarbeiter*innen, aber auch Geschäftspartner und Dritte wenden können, wenn sie vertraulich Hinweise auf Verdachtsfälle von Korruption, Betrug, Untreue oder andere schwere Unregelmäßigkeiten geben wollen.

RAin Parsch wird Ihr Anliegen vertrauensvoll entgegennehmen. Sie unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und wird Ihre Anonymität strikt wahren. Ihre Inanspruchnahme ist nicht mit Kosten verbunden.

Rechtsanwältin
Annette Parsch

PSN Parsch Sauer Nuzinger

Q 2, 5

68161 Mannheim

Telefon: 0621 / 86 24 08 0  Telefax: 0621 / 86 24 08 18

E-Mail: parsch@psn-rae.de

Internet: www.psn-rechtsanwaelte.de